Ein wesentlicher Bestandteil der Finanzierung des Tierheimbetriebes ist die Erhebung von Gebühren.
Wir unterscheiden hier drei verschiedene Kategorien:
1.) Vermittlungsgebühren (Schutzgebühren)
Wer ein Tier aus dem Tierheim zu sich nehmen möchte, muss nach der Auswahl des neuen Familienmitglieds eine Vermittlungs- bzw. Schutzgebühr entrichten.
Leider gibt es noch sehr viele Mitmenschen, die der Ansicht sind, Tiere aus einem Tierheim seien nur “zweite Wahl” und man müsse doch froh sein, die Tiere “loszuwerden”.
Um unseren Heimbewohnern jedoch eine gewisse Form von Sicherheit mit auf den Weg zu geben, wird die Vermittlungs- bzw. Schutzgebühr erhoben.
Wer bei der Anschaffung eines Tieres bezahlen musste, wird diesem Tier erfahrungsgemäß mehr Aufmerksamkeit und auch ärztliche Betreuung zukommen lassen.
Unsere Schutzgebühren im Überblick:
Seit 2016 haben wir unsere Schutzgebühren stabil gehalten. Da die tierärztliche Versorgung und die Futterkosten sich momentan drastisch erhöhen, können wir zur Zeit keine Angabe zu den Schutzgebühren machen.
2.) Pensionspreise
Soweit es die Platzverhältnisse im Tierheim erlauben, werden, z.B. aufgrund einer Urlaubsreise oder Erkrankung des Eigentümers, Tiere für einen kurzen Zeitraum in Pflege genommen.
Die ausgewiesenen Pensionspreise beinhalten die Betreuung und die Verpflegung des Tieres, nicht jedoch eventuell anfallende Tierarztkosten. Eine Aufnahme ist nur bei Vorlage eines gültigen Impfpasses und aller erforderlichen Impfungen möglich.
Das Tierheim in Verden-Walle ist die vertragliche Verpflichtung gegenüber den Städten und Gemeinden des Landkreises Verden eingegangen, die von dort stammenden Fundtiere aufzunehmen. Aus diesem Grunde ist die Aufnahmekapazität begrenzt.
Pensionspreise pro Tag:
Da sich die Kosten für Energie und Futter sehr erhöht haben, haben wir die seit 2016 stabil gehaltenen Pensionspreise angepasst.
Mitglieder des Tierschutzvereins Verden erhalten 10 % Rabatt auf die Pensionspreise.
3.) Aufnahme-/Abgabegebühren
Bedingt durch gesundheitliche Probleme des Besitzers, Umzug oder z.B. Trennung vom Partner kann es vorkommen, dass eine artgerechte Betreuung des Haustieres nicht mehr möglich ist.
Oftmals wird der Weg zum Tierheim gesucht, um das Tier dort abzugeben. Es muss unsererseits die Aufnahmemöglichkeit im Hinblick auf die Kapazitätsgrenzen beachtet werden. Sollte es hier keine Probleme geben, kann das Tier aufgenommen werden. Da jedoch mit der Aufnahme auch i.d.R. ein nicht unerheblicher Kostenaufwand eintritt, werden die Aufnahme-/Abgabegebühren erhoben. Außerdem sollen so Kurzschlusshandlungen verhindert werden.
Aufnahme-/Abgabegebühren:
Die Aufnahme-/Abgabegebühren konnten wir seit 2016 stabil halten. Durch die Kostensteigerungen, u.a. bei der tierärztliche Versorgung, der Energie- und Futterkosten, können wir momentan keine Angabe zu den Preisen machen.
Mit Abschluss eines Tieraufnahmevertrages wird das Tierheim Eigentümer des Tieres. Ein Anspruch auf Rückgabe besteht nicht.
Die Namen der neuen Besitzer werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mitgeteilt.