FAQ-Rund um’s Tierheim

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Was ist ein Fundtier?

Das Fundtier

Fundtiere sind Haustiere, die ihren Besitzern entlaufen oder abhanden gekommen sind. Sie werden vom Finder aufgenommen oder in das nächstgelegene Tierheim gebracht. Sollte ein Tier gefunden werden, so ist es unumgänglich den Fund dem rechtmäßigen Besitzer zu melden, sofern dieser bekannt ist. Ist der rechtmäßige Besitzer nicht ausfindig zu machen, so muss der Fund dem zuständigen Tierheim, Fundbüro oder der Polizei gemeldet und / oder übergeben werden.

Das BGB sagt dazu folgendes:

 

Die Vermittlung 

Ist der Besitzer nicht ausfindig zu machen, geht der Besitzanspruch nach 6 Monaten an den Finder oder den neuen Halter über.

Das BGB sagt dazu folgendes:

Ein Fundtier verbleibt für mindestens 14 Tage im Tierheim. Das Tierheim versucht in dieser Zeit den rechtmäßigen Besitzer ausfindig zu machen. Dieses geschieht idealerweise über einen Chip, welcher natürlich bei einem Melderegister für Haustiere registriert ist. Sollte ein Tier weder mit einem Chip noch mit einer Tätowierung versehen sein, wird versucht, über diverse Zeitungen und Internet, den Besitzer ausfindig zu machen. Führt auch dieses nicht zum gewünschten Ergebnis, geht das Tier in die Vermittlung über. Die Vermittlung geschieht unter Vorbehalt, da der rechtmäßige Besitzer innerhalb von 6 Monaten nach Fund, sein Besitzrecht geltend machen kann, sofern er eindeutig beweisen kann, dass es sich um sein Tier handelt.

Lässt sich der Besitzer ausfindig machen, hat er die bis dato anfallenden Kosten zu tragen.

Was ist ein Abgabetier?

Das Abgabetier

Bedingt durch gesundheitliche Probleme des Besitzers, Umzug oder z.B. Trennung vom Partner kann es vorkommen, dass eine artgerechte Betreuung des Haustieres nicht mehr möglich ist.
Oftmals wird dann der Weg zum Tierheim gesucht, um das Tier dort abzugeben. Es muss allerdings unsererseits die Aufnahmemöglichkeit im Hinblick auf die Kapazitätsgrenzen beachtet werden. Sollte es hier keine Probleme geben, kann das Tier aufgenommen werden. Der Besitzer verliert mit Abgabe des Tieres an das Tierheim jeglichen Besitzanspruch.

Die Vermittlung

Ein Abgabetier kann ohne Einhalten von Fristen vermittelt werden.

Was passiert mit Tieren, die kein neues Zuhause finden?

Sollte ein Tier kein neues Zuhause finden, bekommt es sein Gnadenbrot und wird von uns liebevoll umsorgt. Für diese Tiere sind wir immer auf der Suche nach Paten.

Wie läuft die Vermittlung allgemein?

Wie sind die Tiere versorgt, die zur Vermittlung stehen?

Alle Tiere werden tierärztlich untersucht und erhalten eine Grundversorgung, diese besteht aus:

Hunde

  • Chip
  • Impfung
  • Entwurmung / Flohbehandlung
  • Kastration bei Bedarf

Katzen

  • Chip
  • Impfung
  • Entwurmung / Flohbehandlung
  • Kastration

Kaninchen und Nagetiere

  • Männliche Tiere werden kastriert

Weitere Tiere

  • Versorgung je nach Bedarf

 

Vermittlungsgebühren (Schutzgebühren)

Wer ein Tier aus dem Tierheim zu sich nehmen möchte, muss nach der Auswahl des neuen Familienmitglieds eine Vermittlungs- bzw. Schutzgebühr entrichten.
Leider gibt es noch sehr viele Mitmenschen, die der Ansicht sind, Tiere aus einem Tierheim seien nur “zweite Wahl” und man müsse doch froh sein, die Tiere “loszuwerden”.

Um unseren Heimbewohnern jedoch eine gewisse Form von Sicherheit mit auf den Weg zu geben, wird die Vermittlungs- bzw. Schutzgebühr erhoben.
Wer bei der Anschaffung eines Tieres bezahlen musste, wird diesem Tier erfahrungsgemäß mehr Aufmerksamkeit und auch ärztliche Betreuung zukommen lassen.

Zudem deckt die Schutzgebühr nur einen kleinen Teil unserer Pflegekosten.

Unsere Schutzgebühren im Überblick:

  • Hund               270,00 Euro
  • Katze               120,00 Euro
  • Nager                 15,00 Euro
  • Nager kastriert 35,00 Euro
  • Vögel             ab 15,00 Euro
  • weitere Heimtiere auf Anfrage

Warum bekommt nicht jeder ein Tier aus dem Tierheim?

Leider werden wir oft mit Sprüchen wie „Wenn ihr eure Tiere nicht loswerden wollt.“ und „Ihr solltet froh sein, wenn wir euch ein Tier abnehmen.“ konfrontiert. Diese Aussagen machen uns immer wieder traurig, denn wir handeln in erster Linie im Sinne des Tieres. Aber auch den Menschen wollen wir vor Enttäuschungen schützen. Somit ist es unsere Aufgabe, für jedes Tier ein passendes Zuhause zu finden und dieses gestaltet sich nicht immer einfach. Wir können es nicht gutheißen, wenn beispielsweise ein Bernhardiner im 5. Stock eines Mehrparteien Hauses leben soll oder die Freigängerkatze als Wohnungskatze gehalten wird. Auch ist es nicht artgerecht, Kaninchen in kleinen Käfigen zu halten oder den Wellensittich als Einzeltier. Wir suchen individuell für jedes Tier das passende Zuhause. Seien Sie nicht traurig, wenn nicht das passende Tier für Sie dabei ist. Schauen Sie einfach immer wieder vorbei oder verfolgen uns im Internet oder der Zeitung.  

Muss ich meine Katze kastrieren?

Viele Menschen beschäftigen sich mit der Frage, ob sie ihre Katze kastrieren lassen oder nicht. Wir als Tierschutzverein können diese Frage mit einem eindeutigen „Ja“ beantworten. Immer wieder tauchen Gerüchte auf, man solle seine Katze einmal Babys bekommen lassen oder die Katzen würden aussterben, ließe man sie kastrieren. Dieses sind allerdings Aussagen, die nicht der Wahrheit entsprechen. Katzen kann man bereits im Alter von ca. 4-6 Monaten kastrieren lassen. Bis zur Kastration sollten die Tiere keinen Freigang ohne Sicherung (Katzengeschirr und Leine) bekommen. Bei der Kastration ist es von Vorteil, einen Chip setzen zu lassen, welcher auch direkt von den Besitzern registriert werden sollte.

Die Vorteile einer Kastration:

  • Kater neigen nicht mehr zu Revierkämpfen
  • Kater laufen nicht mehr soweit von Zuhause weg, somit verringert sich das Risiko von einem Auto überfahren zu werden
  • Kater hören mit dem Markieren auf
  • Katzen werden nicht mehr rollig
  • Das Risiko, dass sich die Tiere mit tödlichen und ansteckenden Krankheiten (z.B. FIV und FeLV) infizieren, sinkt stark
  • Es wird verhindert, dass sich die Tiere unkontrolliert fortpflanzen und somit neues Katzenelend entsteht
  • Das Risiko von Tumoren sinkt

Der deutsche Tierschutzbund hat bereits einige Artikel zur Kastration und zum Katzenelend veröffentlicht:

Es gibt bereits einige Gemeinden die mit gutem Beispiel voran gehen und eine Kastrations- und Chippflicht für Katzen mit Freigang eingeführt haben. Dazu zählen bereits:

  • Stadt Verden
  • Gemeinde Dörverden
  • Gemeinde Thedinghausen
  • Stadt Achim
  • Flecken Ottersberg

Nehmen sie Pensionstiere?

Soweit es die Platzverhältnisse im Tierheim erlauben, werden, z.B. aufgrund einer Urlaubsreise oder Erkrankung des Eigentümers, Tiere für einen kurzen Zeitraum in Pflege genommen.
Die ausgewiesenen Pensionspreise beinhalten die Betreuung und die Verpflegung des Tieres, nicht jedoch eventuell anfallende Tierarztkosten. Eine Aufnahme ist nur bei Vorlage eines gültigen Impfpasses und aller erforderlichen Impfungen möglich.

Das Tierheim in Verden-Walle ist die vertragliche Verpflichtung gegenüber den Städten und Gemeinden des Landkreis Verden eingegangen, die von dort stammenden Fundtiere aufzunehmen. Aus diesem Grunde ist die Aufnahmekapazität begrenzt.

Pensionspreise pro Tag:

  • ein Hund   15,00 Euro, jeder weitere   10,00 Euro
  • eine Katze 12,00 Euro, jede weitere      9,00 Euro
  • ein Nager    6,00 Euro, jeder weitere     4,00 Euro
  • Vögel     ab 3,50 Euro, jeder weitere ab 1,50 Euro
  • weitere Tiere auf Anfrage

Mitglieder des Tierschutzvereins Verden erhalten 10 % Rabatt auf die Pensionspreise.

Bewerbung

  • leider können wir aus organisatorischen Gründen keine Plätze für eine Ausbildung, FSJ, FÖJ, oder ähnliches anbieten.
  • aus organisatorischen Gründen können nur Onlinebewerbungen (z.B. für Schulpraktika) berücksichtigt werden.