Fundtiere sind Haustiere, die ihren Besitzern entlaufen oder abhanden gekommen sind. Sie werden vom Finder aufgenommen oder in das nächstgelegene Tierheim gebracht. Sollte ein Tier gefunden werden, so ist es unumgänglich den Fund dem rechtmäßigen Besitzer zu melden, sofern dieser bekannt ist. Ist der rechtmäßige Besitzer nicht ausfindig zu machen, so muss der Fund dem zuständigen Tierheim, Fundbüro oder der Polizei gemeldet und / oder übergeben werden.
Das BGB sagt dazu folgendes:
Die Vermittlung
Ist der Besitzer nicht ausfindig zu machen, geht der Besitzanspruch nach 6 Monaten an den Finder oder den neuen Halter über.
Das BGB sagt dazu folgendes:
Ein Fundtier verbleibt für mindestens 14 Tage im Tierheim. Das Tierheim versucht in dieser Zeit den rechtmäßigen Besitzer ausfindig zu machen. Dieses geschieht idealerweise über einen Chip, welcher natürlich bei einem Melderegister für Haustiere registriert ist. Sollte ein Tier weder mit einem Chip noch mit einer Tätowierung versehen sein, wird versucht, über diverse Zeitungen und Internet, den Besitzer ausfindig zu machen. Führt auch dieses nicht zum gewünschten Ergebnis, geht das Tier in die Vermittlung über. Die Vermittlung geschieht unter Vorbehalt, da der rechtmäßige Besitzer innerhalb von 6 Monaten nach Fund, sein Besitzrecht geltend machen kann, sofern er eindeutig beweisen kann, dass es sich um sein Tier handelt.
Lässt sich der Besitzer ausfindig machen, hat er die bis dato anfallenden Kosten zu tragen.