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DER TIERSCHUTZ IN VERDEN UND UMGEBUNG E.V.

Waller Heerstraße 11, 27283 Verden – Walle
Telefon: (04230) 942020 / Telefax: +494230942080
URL: www.tierheim-verden.de
E-Mail: info@tierheim-verden.de

Merkblatt für die Vermittlung von Hunden

Von Tierschutzvereinen unterhaltene Tierheime verkaufen keine Tiere, diese werden gegen eine Schutzgebühr vermittelt. Diese Schutzgebühr ist unerlässlich, denn nur Tiere, die einen gewissen materiellen Wert haben, können auf den Schutz ihres Besitzers vertrauen. Allein aus diesem Grunde landen nur sehr wenige „wertvolle“ Rassetiere im Tierheim.

Als Tierschutzverein legen wir großen Wert auf die artgerechte Haltung des Hundes. Da die Menschenfamilie, in die der Hund Aufnahme findet, als Rudelersatz dient und die Mitarbeitenden des Tierheims eine nochmalige Trennung von „seinen Mitmenschen” verhindern wollen, ist uns ein ausführliches Kennenlernen zwischen Mensch und Tier sehr wichtig. Dies spiegelt sich auch in der Vermittlung wider:

1.) Haben Sie Ihr Herz an einen Hund verloren, besuchen Sie diesen mindestens dreimal bei uns im Tierheim. Spielstunden, Tagesausflüge und normale Spaziergänge dienen dem ausführlichen Beschnüffeln vor der Adoption. Sollte die Chemie zwischen Ihnen und dem Tier dann doch nicht stimmen, wird dem Hund ein erneuter Aufenthalt im Tierheim erspart.

2.) Vor der Adoption behalten wir uns vor, Sie einmal zu Hause zu besuchen, um uns das zukünftige Umfeld des Hundes anzuschauen.

3.) Anbinde- und Zwingerhaltung widerspricht nicht nur dem Tierschutzgedanken, sondern auch dem natürlichen Verhalten des Hundes, der zu jeder Zeit die Nähe seines Rudelführenden sucht. Nicht nur aus diesem Grunde lehnen wir die Anbinde- und Zwingerhaltung ab. Wer den Wunsch hat, sich einen Hund anzuschaffen, sollte auch über entsprechend freie Zeit verfügen, denn das Tier kann nicht verstehen, stundenlang eingesperrt warten zu müssen.

4.) Wichtig zu wissen: Manche Interessenten und Interessentinnen aus Niedersachsen müssen sich laut den aktuellen Bestimmungen des Landes um einen Sachkundenachweis, dem sogenannten Hundeführerschein, bemühen (Niedersächsisches Hundegesetz (NHundG)). Nähere Informationen dazu erhalten Sie auf der Webseite des „Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz“.

Das Tierheim-Team bittet um Ihr Verständnis für die Schutzmaßnahmen. Wir sind es unserem Mitlebewesen „Hund” schuldig. Aber dafür dankt er es Ihnen mit lebenslanger und unerschütterlicher Treue.